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Verrechnung mit der Krankenkasse

Verordnung

Um eine physiotherapeutische Behandlung in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie eine Verordnung vom Fach- oder Hausarzt.

Kostenrückerstattung

Ein Teilbetrag der Therapiekosten wird von der gesetzlichen Krankenkasse zurückerstattet. Reichen Sie die Sammelrechnung zusammen mit der Verordnung bei ihrer Krankenkasse ein, dann bekommen Sie eine Rückerstattung nach den gesetzlich festgelegten Tarifen. Die Höhe der Tarife können Sie bei der jeweiligen Krankenkasse erfragen.

Viele Zusatzversicherungen erstatten den Selbstbehalt.

Bitte mitbringen

  • Verordnung für die entsprechende Therapie

  • vorhandene Befunde

  • FFP2 Maske

Absagemodalitäten

Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. 

Wird nicht oder kurzfristiger abgesagt, ist die Gebühr der vereinbarten Therapieeinheit zu bezahlen.

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